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   LSG Bayern, 10.01.2017 - L 13 R 517/16 B   

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https://dejure.org/2017,2367
LSG Bayern, 10.01.2017 - L 13 R 517/16 B (https://dejure.org/2017,2367)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10.01.2017 - L 13 R 517/16 B (https://dejure.org/2017,2367)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10. Januar 2017 - L 13 R 517/16 B (https://dejure.org/2017,2367)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung eines Rechtsstreits; Beschwerde; Ermessensentscheidung; Notwendiger Beschlussinhalt

  • rewis.io

    Aufhebung der Aussetzungsentscheidung mangels erforderlicher Ermessensentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Aussetzung eines Rechtsstreits im sozialgerichtlichen Verfahren bei Ermessensnichtgebrauch

  • rechtsportal.de

    SGG § 114 Abs. 2
    Unzulässigkeit der Aussetzung eines Rechtsstreits im sozialgerichtlichen Verfahren bei Ermessensnichtgebrauch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 22.08.2006 - L 8 AL 2352/06

    Beschwerdeverfahren gegen Verfahrensaussetzung - Kostenentscheidung

    Auszug aus LSG Bayern, 10.01.2017 - L 13 R 517/16
    Eine Kostenentscheidung ist nicht zu treffen, da das Beschwerdeverfahren gegen den Aussetzungsbeschluss kostenrechtlich als Zwischenstreit im noch anhängigen Rechtsstreit zu behandeln ist (Keller, a.a.O.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.11.2012 - L 1 KR 421/12 B - Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.08.2006 - L 8 AL 2352/06 B -, jeweils nach juris).
  • BFH, 11.05.2010 - X B 136/09

    Zur Terminsverlegung aufgrund der Verhinderung eines Beteiligten

    Auszug aus LSG Bayern, 10.01.2017 - L 13 R 517/16
    Fehlt es an einer solchen Abwägung, liegt ein Ermessensnichtgebrauch vor (BFH, Beschluss vom 31.05.2010 - X B 136/09).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - L 1 KR 421/12
    Auszug aus LSG Bayern, 10.01.2017 - L 13 R 517/16
    Eine Kostenentscheidung ist nicht zu treffen, da das Beschwerdeverfahren gegen den Aussetzungsbeschluss kostenrechtlich als Zwischenstreit im noch anhängigen Rechtsstreit zu behandeln ist (Keller, a.a.O.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.11.2012 - L 1 KR 421/12 B - Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.08.2006 - L 8 AL 2352/06 B -, jeweils nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2021 - L 1 KR 275/21

    Aussetzung - Vorgreiflichkeit - Eignung zur Führung von Kraftfahrzeugen -

    Die Beschwerde könnte hier deshalb nur Erfolg haben, wenn der Ermessensfreiraum so reduziert wäre, dass eine Aussetzung zwingend ausscheidet (vgl. BSG, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - B 1 KR 74/16 B -, Rdnr. 5 mit weit. Nachw. zum umgekehrten Fall eines Begehrens auf Aussetzung; Beschluss des Senats vom 15. November 2012, juris-Rdnr. 7; a. A. Keller, a. a. O. Rdnr. 14) oder Ermessen überhaupt nicht ausgeübt wurde (LSG Bayern, Beschluss vom 10. Januar 2017 - L 13 R 517/16 B -, juris-Rdnr. 13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2022 - L 13 VG 6/22

    Zulässigkeit der Aussetzung des sozialgerichtlichen Verfahrens Anforderungen an

    Eine Kostenentscheidung war nicht zu treffen, da das Beschwerdeverfahren gegen den Aussetzungsbeschluss kostenrechtlich als Zwischenstreit im noch anhängigen Rechtsstreit zu behandeln ist (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.06.2021 - L 1 KR 275/21 B, juris Rn. 19 m.w.N.; Hessisches LSG, Beschluss vom 18.11.2019 - L 6 AS 478/19 B, juris Rn. 14 m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.01.2018 - L 20 SO 467/17 B, juris Rn. 16; Bayerisches LSG, Beschluss vom 10.01.2017 - L 13 R 517/16 B, juris Rn. 18; Keller, a.a.O., § 114 Rn. 9 m.w.N.; a.A. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.01.2022 - L 3 U 202/21 B, juris Rn. 22 ff.).
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